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DS-266/2019neu Sozialer, bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum in Teltow

Begründung/Inhalt:

Immer mehr Wohnungen fallen auch in Teltow aus der Mietpreisbindung heraus – bezahlbarer Wohnraum wird immer weniger. Diese Situation spitzt sich im Speckgürtel von Berlin und somit auch in unserer Stadt massiv zu. Altteltower*innen und Zugezogene haben kaum Möglichkeiten Wohnraum zu finden. Laut aktuellem Gutachten haben insgesamt ca. 1.800 Haushalte, das entspricht etwa 15 Prozent der Teltower Haushalte Bedarf an günstigem Wohnraum und bis 2030 könnte dieser Bedarf noch um fast ein Drittel steigen.

Laut Antwort vom Bürgermeister auf die Anfrage 073/2019 vom 20.05.2019 wurden in den letzten 5 Jahren in Teltow im Geschosswohnungsbau 1.040 Wohnungseinheiten gebaut, bzw. befanden sich zu dem Zeitpunkt der Beantwortung im Bau. Von diesen Wohnungen sind lediglich 15 Wohnungen mit Sozialbindung (WGT).

Um diesem Negativtrend entgegenzuwirken, ist schnellstmöglich ein Umdenken in der Wohnungspolitik in Form der Schaffung einer Sozialquote im Wohnungsbau nötig. Über städtebauliche Verträge und vorhabenbezogenen Bebauungspläne, kann eine Sozialquote festgeschrieben werden. In der Frage 4 der Anfrage 055/2019 wurde gefragt, welche Maßnahmen zur Steigerung der Anzahl mietpreisgebundener Wohnungen in Teltow geplant sind. Laut Bürgermeister ist ein wesentlicher Ansatz, mit Neuausweisungen von Baugebieten mit verpflichtender Quote für geförderten und preisgünstigen Wohnraum entgegenzuwirken.

Kosten:

Der Beschlussantrag hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Teltow. 

 

Beschlusstext:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

Dass bei allen zukünftigen B-Planverfahren mit dem Ziel von Geschosswohnungsbau, durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen ein Sozialwohnungsanteil von 25% der Neubaufläche festgeschrieben werden soll. Dieser angestrebte Zielwert von 25 % Sozialwohnungen bei Neubauten enthält eine Mietpreis- oder Belegungsbindung. Über die Zulässigkeit von möglichen Abweichungen entscheidet die SVV. Gleichfalls wird im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass mindestens dieser Anteil der Flächen barrierefrei oder barrierearm gebaut wird.
Eine konkrete Ausgestaltung im Rahmen des Beschlusses wird von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fraktionsvorsitzenden bis zum 30.06.2020 ausgestaltet.“

Abstimmungsergebnis:

Der Beschluss wird mit

2 - Ja-Stimmen

6 - Nein-Stimmen

0 - Enthaltungen abgelehnt

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