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DS-192/2021 SVV-Notfallplan für die Sicherstellung der Durchführung von Sitzungen

Begründung:

Die anhaltenden Unsicherheiten für die Durchführung der SVV als Präsenz-Sitzung während der Corona-Pandemie zeigen den Bedarf für einen dauerhaften Notfall-Plan für Präsenz-SVV-Sitzungen, damit diese unabhängig von akuten Einschränkungen auch online durchgeführt werden können. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet ist. In dem Notfallplan sind die Voraussetzungen und zu ergreifenden Maßnahmen zu beschreiben, wie etwa:

 Informations- und Entscheidungswege,

 Bereitschaftsanforderungen an die Verwaltung vor einer SVV (z.B. Verfügbarkeit von Informationstechnologie und vorbereitete Räumlichkeiten für die Öffentlichkeit).

Der Notfall-Plan gibt dem SVV-Präsidium die Möglichkeit, kurzfristig auf sitzungsgefährdende Situationen zu reagieren und die Durchführung der SVV sicher zu stellen.

 

 

Beschlusstext:

„Die Verwaltung erstellt einen Notfallplan, der es ermöglicht, SVV-Sitzungen kurzfristig im Online-Format durchzuführen. Der Notfallplan wird bis zur SVV im Februar 2022 vorgestellt.“

Abstimmungsergebnis:

zurückgezogen

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