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DS-169/2023 Beauftragung eines Freien Trägers der Jugendhilfe mit mobiler, aufsuchender Jugendsozialarbeit

Begründung:

In Teltow fehlt es bekanntermaßen an Räumen und Treffpunkten für Jugendliche. Es gibt drei Jugendeinrichtungen in der Stadt, die kontinuierlich Jugendarbeit gemäß § 11 und Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII anbieten, doch können diese festen Einrichtungen mit ihren Angeboten und Öffnungszeiten nicht alle Jugendlichen erreichen.

Dies wird deutlich durch Ansammlungen junger Menschen an unterschiedlichsten Orten in der Stadt, u. a. am S-Bahnhof, auf dem Sportplatz an der Ernst-Schneller-Straße, auf dem Grünstreifen der Richard-Wagner-Straße und auch auf Kinderspielplätzen. An diesen Orten gibt es keine pädagogische Betreuung, und oftmals fühlen sich die Anwohner durch die Jugendlichen gestört, sei es durch Lärm, durch den Konsum von Alkohol und anderen Drogen, durch hinterlassenen Müll oder durch Verhaltensweisen, die als unangenehm bis bedrohlich empfunden werden.

Es ist zu vermuten, dass nicht alle Jugendlichen in Teltow wohnen, es ist eher davon auszugehen, dass auch Berliner, insbesondere aus Zehlendorf-Süd, auf der Suche nach Freiräumen und Treffpunkten sich mit Teltower Jugendlichen treffen, ebenso aus den Nachbargemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow.

Um mit diesen jungen Menschen ins Gespräch zu kommen, ihre Bedarfe kennenzulernen und zu erfassen, um sie pädagogisch zu betreuen, an bestehende Angebote heranzuführen und ggf. zusammen mit ihnen partizipativ neue Räume und Angebote zu entwickeln, ist eine aufsuchende Form der Jugendsozialarbeit erforderlich, durch Mitarbeiter:innen eines darin erfahrenen und entsprechend qualifizierten Trägers der Jugendhilfe.

Dieser Träger sollte die enge Vernetzung und Kooperation mit den Akteur:innen in den umliegenden Sozialräumen suchen, um mit diesen eine gemeinsame Haltung und Herangehensweise abzustimmen.

Die Tatsache, dass bislang im Landkreis kein Leistungserbringer gefunden werden konnte, sollte kein Grund sein, diesem Bedarf weiterhin nicht gerecht zu werden. Die entsprechenden Mittel sind daher erneut in den Haushalt einzustellen, und die erneute fachliche Anfrage sollte auf erfahrene Träger aus Berlin ausgeweitet werden.

Bei Abschluss eines Leistungsvertrags mit dem Umfang einer vollen VZE ist mit jährlichen Kosten in Höhe von etwa 70.000 € zu rechnen.

Beschlusstext:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Leistungsvertrag mit einem Träger der Freien Jugendhilfe über aufsuchende Jugendsozialarbeit in Teltow zu schließen. Da bislang im Landkreis Potsdam-Mittelmark kein Träger bereit bzw. in der Lage war, diese Form der Jugendsozialarbeit hier anzubieten, sollen auch entsprechend qualifizierte Träger aus Berlin angefragt und ggf. beauftragt werden.“

 

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