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DS-074/2023 Einwohnerbefragung und Maßnahmen zum Umgang mit Pyrotechnik

Viele Bürger, insbesondere Familien mit Kleinkindern, ältere Mitbürger oder Haustierhalter der Stadt Teltow fühlen sich durch den freien Gebrauch von Feuerwerkskörpern belästigt und/oder gar verunsichert/verängstigt. Zudem werden nach jüngsten Erkenntnissen die Umwelt durch die enorme Feinstaubbelastung geschädigt sowie die Tierwelt derart aus dem Gleichgewicht gebracht, dass dies bislang nachweislich zu gehäuften Todesfällen führte. Nicht zuletzt führen die erhöhten Einsätze von Feuerwehr und anderen Rettungsdiensten zu hohen Kosten und Einsatzblockaden. Daher ist eine Evaluierung des bisherigen Umgangs mit der Pyrotechnik unabdingbar und sollte demokratisch abgefragt und entschieden werden.

Mit einer ordnungsrechtlichen Allgemeinverfügung zur Abwehr der Gefahr der öffentlichen Sicherheit – der Generalklausel des Ordnungsrechts des Landes Brandenburg, lässt sich die Untersagung des Einsatzes von Pyrotechnik auch auf das gesamte Stadtgebiet, sofern in zusammenhängender Bebauung, ausweiten.

Beschlusstext:

Der Bürgermeister der Stadt Teltow wird beauftragt, eine repräsentative, rechtssichere Befragung der Einwohner Teltows zur Nutzung von Feuerwerkskörpern am Silvesterabend/Neujahrsmorgen und sonstigen statthaften Anlässen zum frühestmöglichen Termin durchzuführen.

Dabei sollten die Varianten des individuellen Gebrauchs, eines oder mehrerer dafür vorgesehener zentraler Standorte, der ausschließliche Gebrauch durch eine autorisierte Firma, die weitere zeitliche Eingrenzung sowie der generelle Verzicht auf Pyrotechnik unterschiedlich berücksichtigt werden. Das Für und Wider der einzelnen Varianten sollte ebenfalls dargelegt werden.

Je nach Ergebnis sollen nach Möglichkeit entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.

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