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DS-024/2022 Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache

Begründung/Inhalt:

Um die Gleichberechtigung aller Geschlechter zu verwirklichen und Diskriminierungen gegenüber Personen zu vermeiden, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, soll die Stadtverwaltung geschlechtergerechte Formulierungen benutzen. "Sprache ist kein neutrales Kommunikationsmittel, sondern spiegelt und beeinflusst unsere Wahrnehmung und das gesellschaftliche Handeln. Verwaltungssprache soll alle Menschen ansprechen und in Reden, Schriftverkehr, Vermerken und Textproduktionen freundlich, eindeutig und klar sein." (Vorwort, Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache Tübingen, 2021). Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Seit Ende 2018 gibt es im deutschen Personenstandsregister neben den Eintragungen „weiblich“ und „männlich“ auch eine dritte Geschlechtsoption „divers“. Dementsprechend und gemäß dem in Artikel 3 Abs. 2 GG formulierten Diskriminierungsverbot sollte die Verwaltung – über die Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Personenstandsregister hinaus – im zu erstellenden Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache, neben Männern und Frauen auch Personen diversen Geschlechts mitdenken und sprachlich einbeziehen.

 

 

Beschlusstext:

Die Stadt Teltow wird beauftragt, bis zum 31.05.2022 einen Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache zu erstellen. Ziel des Leitfadens soll der einheitliche Umgang der Stadt mit geschlechtergerechter Sprache und der damit verbundenen sprachlichen Einbeziehung aller Menschen sein.

Abstimmungsergebnis:

zurückgezogen

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