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AF-160/2023 Befreiung von den Grünfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23

Am 19.06.2023 hat der Hauptausschuss einstimmig der Drucksache DS-072/2023 zugestimmt, in der es um Befreiungen von den Grünfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 geht. Der Inhalt des Beschlusses war laut Verwaltung das Ergebnis von Gesprächen mit den dort lebenden Anwohnern. Wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, ist dies nicht ganz richtig. Die Anwohnerinnen und Anwohner wollten unter anderem, anders als im Beschlusstext festgeschrieben, mehrere neue Baumarten in ihrer Straße pflanzen dürfen. Des Weiteren fehlen im Beschlusstext mehrere der besprochenen Baumarten, so zum Beispiel Maulbeere, Eßkastanie und Blutpflaume. Der Beschluss gibt somit nicht den Konsens beider Seiten wieder, zumal angeblich auch einige Dinge anders kommuniziert worden seien. Nachfragen, auch von Stadtverordneten, ließ die Verwaltung bis dato leider unbeantwortet.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Weshalb wurden die im Beschlusstext fehlenden Baumarten nicht aufgenommen? Die Untere Naturschutzbehörde hat diesen explizit zugestimmt.

2. Welche fachlichen Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die Anwohnerinnen und Anwohner auch weiterhin lediglich eine einzige Baumart in ihrer Straße pflanzen dürfen?

3. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich die Vielfalt von Baumarten in den Straßen?

4. Wer trägt die Kosten bei einem weiteren Totalausfall (Bsp. Mehlbeere in der Bertholdstraße), wenn die Stadt Teltow keine Diversifizierung zulässt?

5. Wie ist eine einheitliche Bepflanzung geregelt, wenn unterschiedliche Planungsbereiche durch eine kleine Straße getrennt sind?

 

 

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