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AF-139/2023 Ausstellung Wohnberechtigungsscheine
Die einzige Möglichkeit, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (sog. Sozialwohnung) beziehen zu dürfen, führt über Wohnberechtigungsscheine. Einen solchen Schein bekommt man allerdings nur, wenn man die Einkommensgrenze von jährlich 15.600€ nicht überschreitet. Mit dieser Methode soll sichergestellt werden, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen Chancen auf eine bezahlbare Wohnung haben. Um einen Überblick über die Situation zu bekommen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den vergangenen 10 Jahren in Teltow beantragt? Bitte für jedes Jahr gesondert aufzeigen.
2. Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den vergangenen 10 Jahren in Teltow bewilligt? Bitte für jedes Jahr gesondert aufzeigen.
3. Wie hat sich die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) in den vergangenen 10 Jahren in Teltow entwickelt? Bitte für jedes Jahr gesondert aufzeigen.
Ihre Fragen sollen ins Stadtparlament? Wir helfen!
Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anfragen an die Stadtverwaltung. Die Antworten finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.