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AF-078/2023 Klimaneutralität der Stadt Teltow

Die Bundesregierung hat sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz das Ziel vorgegeben, bis 2045 die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Auch das Land Brandenburg hat mit dem Kabinettsbeschluss vom 23.08.2022 die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 beschlossen und entsprechende Zwischenziele definiert.

Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 C und möglichst auf 1,5 C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wann wird die Stadt Teltow das Klimaschutzkonzept aus den Jahren 2010/2017 fortschreiben?

2. Welches Ziel hat sich die Stadtverwaltung Teltow gesetzt, um die Klimaneutralität der Verwaltung bis wann zu erreichen?

3. Welche Zwischenziele hinsichtlich der Treibhausgasreduzierung hat sich die Stadtverwaltung Teltow gesetzt und wie werden diese monitored?

4. Sofern es kein Konzept zur Erreichung der Klimaneutralität für die Stadt Teltow gibt, wann beabsichtigt die Stadt Teltow dieses Konzept erarbeiten zu lassen?

5. Wie übt die Stadt Teltow als Gesellschafterin der Fernwärme Teltow GmbH (FWT) und der Wohnungsbaugesellschaft Teltow GmbH (WGT) ihren Einfluss aus, damit diese beiden kommunalen Gesellschaften klimaneutral werden?

Hier gehts zur Beantwortung

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