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AF-077/2023 Staatliche Wohnraumförderung für Vorrang- und Konsolidierungsgebiete gemäß WUS 2017 in Teltow

Die Stadt Teltow hat im Jahr 2017 die Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) erarbeiten lassen, um Gebietskulissen für staatliche Wohnraumförderung zu bestimmen. Als Ergebnis wurden drei Vorranggebiete und ein Konsolidierungsgebiet definiert. Die entsprechenden Gebietskulissen sind unter folgendem Link auf der Seite des Landesamtes für Bauen und Verkehr abrufbar:

mil-lbvbb.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html

Bei den Vorranggebieten handelt es sich um die Wohngebiete „Speicherstadt“, „Zentrum“ sowie „Teltow West“. Als Konsolidierungsgebiet wurde das Wohngebiet „Neue Wohnstadt“ für staatliche Wohnraumförderung konkretisiert.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Welche staatlich geförderten Umbaumaßnahmen (z. B. altersgerechter Wohnungsumbau) wurden in dem Konsolidierungsgebiet „Neue Wohnstadt“ seit 2017 durch die WGT bzw. die TWG umgesetzt?

2. Sofern bisher keine staatlich geförderten Sanierungsmaßnahmen umgesetzt wurden, was waren die Gründe dafür?

3. Plant die WGT über die in der Beantwortung der Anfrage AF-153/2021 aufgeführten Geschosswohnungsbauten hinaus die Schaffung von gefördertem Wohnungsraum in den oben genannten Vorranggebieten bzw. in dem Konsolidierungsgebiet und wenn ja, wann wurden die dazugehörigen Förderanträge bei der ILB gestellt bzw. wann werden die entsprechenden Förderanträge gestellt und wie viele Wohnungen sollen ab wann gebaut werden?

4. Wie beurteilt die Stadt Teltow bzw. die WGT die staatlichen Förderbedingungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum?

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