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AF-034/2023 Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Teltow
Laut Beantwortung der AF-173/2020 der Fraktion GRÜNE/LINKE (Satzungen der Stadt Teltow) stammt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung (kurz: FwEntschS) aus dem Jahr 2013 und ist seitdem nicht mehr aktualisiert worden. Aus der Beantwortung der Anfrage geht ebenfalls hervor, dass die Stadtverwaltung die Satzung im Jahr 2021 aktualisieren wollte. Dies ist seitdem nicht geschehen. Im Sinne der Stärkung des Ehrenamtes wäre es aus unserer Sicht angebracht, dies nun endlich nachzuholen.
Fragen:
1. Aus welchen Gründen wurde die angekündigte Aktualisierung der FwEntschS weder im Jahr 2021, noch im Jahr 2022 vorgenommen?
2. Ist von Seiten der Stadtverwaltung geplant, die FwEntschS im Jahr 2023 zu aktualisieren und der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen? Bitte nach Möglichkeit den ungefähren Zeitraum der Einreichung nennen.
3. Falls ja, sollen neben der Höhe der Aufwandsentschädigung noch andere Bereiche der Satzung aktualisiert werden?
4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Möglichkeit, die FwEntschS in regelmäßigen Zeitabständen zu aktualisieren, ähnlich dem Verfahren mit der Satzung zur Zahlung der Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow und deren Ausschüsse sowie des Ortsbeirates Ruhlsdorf (kurz: Aufwandsentschädigungssatzung)?
Ihre Fragen sollen ins Stadtparlament? Wir helfen!
Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anfragen an die Stadtverwaltung. Die Antworten finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.