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Alle Anfragen unserer Fraktion


AF-033/2024 Situation der Auszubildenden im Kita-Eigenbetrieb

In der Sitzung des KITA-Werksausschusses vom 30.08.2023 ließ unsere Fraktion erfragen, ob die bisherige Praxis des Eigenbetriebs, ihre Auszubildenden bis zu 36h pro Woche arbeiten zu lassen, obwohl in den Verträgen eine wöchentliche Arbeitszeit von 20-24h vereinbart wurde und auch nur dies vergütet wird, tatsächlich rechtens ist. Dies wurde in der benannten Sitzung durch die Werksleitung bejaht. Wenig später stellte sich jedoch heraus, dass dem nicht so ist und dass der Eigenbetrieb dies ändern müsste. Die bisherige Praxis des „Vorarbeitens für die Berufsschule“ führte nicht nur zu einer quasi unbezahlten Arbeitszeit von ca. 12h pro Woche, sondern beispielsweise auch zu einer Ansammlung von sog. Minusstunden im Krankheitsfall. Nun, da dies glücklicherweise nicht mehr möglich ist, ergeben sich allerdings neue Probleme durch die Umstellung. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Fragen:

1. Was passiert mit den bereits „zu viel“ geleisteten Arbeitsstunden für die Schulwochen, die bis Ende Januar durch die Azubis erbracht worden sind? Werden diese ausbezahlt; wenn ja, wann und welche Kosten entstehen dadurch?

2. Weshalb werden die Auszubildenden nur noch 20h anstatt 24hpro Woche in den Kitas eingesetzt? Wie viel Geld wird durch diese Maßnahme eingespart?

3. Wird es den Auszubildenden ermöglicht, die neue 20h/Woche auf weniger als 5 Tage in der Woche zu verteilen?

4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Werksleitung zu ergreifen, um eine qualitativ adäquate Ausbildung zu gewährleiten? Die Auszubildenden verbringen nun nur noch knapp die Hälfte der Zeit mit den Kollegen und den Kindern.

5. Welche Auswirkungen wird die neue Handhabung auf die Anwerbung neuer Auszubildender mit sich bringen?

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