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AF-006/2024 Lärmaktionsplan

Zurzeit wird der Lärmaktionsplan 2022/2023 vom Büro SVU Dresden erarbeitet. Es handelt sich um die Drucksache DS-190/2023. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss soll am 24.1.2024 in der SVV gefasst werden. In unserer Anfrage AF-043/2021 hatten wir nach dem Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2017/2018 gefragt. Um eine Grundlage für Nachbesserungen des aktuellen Entwurfs des Lärmaktionsplans 2023/2024 zu haben, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Wie hat sich der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan 2017/2018 zum Schutz vor Straßenlärm gegenüber dem Zeitpunkt der Beantwortung unserer Anfrage AF-043/2021 verändert? Bitte beschreiben und erläutern Sie die seit dem Mai 2021 durchgeführten weiteren Maßnahmen.

2. Die Stadt Teltow ist für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Straßenverkehrslärm an den Hauptverkehrsstraßen, auch wenn diese sich nicht in der Baulast der Kommune befinden, verantwortlich. Eine kurzfristige und effektive Lärmschutzmaßnahme ist die verkehrsrechtliche Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Stadt diese Maßnahme auf

Straßen in kommunaler Straßenbaulast

Straßen in Straßenbaulast des Landkreises

Straßen in Straßenbaulast des Landes

anordnen kann?

4. Wann wurden zuletzt Lärmberechnungen nach RLS 90 bzw. RLS 19 auf Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Teltow durchgeführt und auf wessen Veranlassung? Bitte führe Sie die entsprechenden Straßenabschnitte und die jeweiligen Zeitpunkte der Lärmberechnung mit den jeweiligen Ergebnissen tabellarisch auf.

5. Wie viele Wohnungen an Hauptverkehrsstraßen in Teltow sind nach der Lärmkartierung des LfU aus dem Jahr 2022 von Lärm betroffen, der über den Prüfwerten des Landes Brandenburg ganztags (65 dB (A)) und nachts (55 dB(A)) liegt?

6. Wie viele Schulen, Kindertagesstätten oder Seniorenwohnheime und andere besonders vor Straßenlärm zu schützende Einrichtungen sind nach der Lärmkartierung des LfU aus dem Jahr 2022 von erheblichen Lärmbelästigungen betroffen und wie können diese Einrichtungen besser geschützt werden?

 

 

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