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AF-005/2024 Kommunale Wärmeplanung

In der gleichlautenden Beschlussvorlage der GVV Kleinmachnow und der SVV Teltow aus dem August 2023 heißt es:

„Die kommunale Wärmeplanung soll die die Schritte bis 2035 definieren.

Zunächst wird ein Wärmekataster zum aktuellen und zukünftigen Bedarf erstellt. Anschließend werden mögliche Abwärmequellen betrachtet, die mögliche Nutzung erneuerbarer Energien, die Versorgung durch Nahwärmenetze, Nahwärmeinsel oder auch Einzellösungen, die den zukünftigen Bedarf bedienen können.

In einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“, siehe Anlage 1) haben die Gemeinde Kleinmachnow und die Stadt Teltow am 25.08.2023 bekundet, die Erarbeitung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung als Verbundprojekt durchzuführen.

Zudem soll ein gemeinsamer Antrag auf Fördermittel bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden. Die Förderung der Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), eingesetzt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im Regelfördersatz.“

 

Dazu stellen wir folgende Anfrage:

1. Ist der Antrag für die Förderung erfolgt und falls ja, mit welchem Datum?

2. Gibt es eine Reaktion auf den Antrag bzw. bis wann rechnet die Verwaltung damit?

3. Sind Auswirkungen aus dem Beschluss des BVerfG vom 15.11.23 zum Bundeshaushalt auf diese Förderung abzusehen und wenn ja in welcher Höhe?

4. Welche praktischen Schritte sind bereits im Sinne der kommunalen Wärmeplanung eingeleitet worden?

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