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AF-002/2023 Fortlaufende Verwaltungsaufträge im Bereich der Wohnungspolitik

In den vergangenen Jahren gab es in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung mehrere Diskussionen zur Teltower Wohnungspolitik (siehe dazu auch DS-266/2019, DS-032/2020, AF-153/2021 und AF-209/2022), aber auch in der Bevölkerung hat dieses Themenfeld einen hohen Stellenwert. Viele halten den stetig steigenden Druck auf den hiesigen Wohnungsmarkt nicht mehr aus. Ohne Zweifel sollte dieses Thema deshalb eine hohe Priorität in der Teltower Verwaltung haben.

 

1. Mit der DS-032/2020 wurde u.a. folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, darüber hinaus alles zu unternehmen, damit eventuell auslaufende Sozialbindungen (WBS-Bindung) durch die Wohnungseigentümer freiwillig verlängert werden.“ Wie viele Wohnungen sind seit diesem Beschluss aus der Sozialbindung gefallen und wie viele wurden freiwillig verlängert? Wie viele Gespräche hat die Stadtverwaltung diesbezüglich mit Wohnungseigentümern geführt?

2. Aus welchen Gründen wurden die Stadtverordneten nicht über auslaufende Sozialbindungen und mögliche Gespräche informiert?

3. Wie viele Wohnungen in Teltow werden voraussichtlich in den kommenden 5 Jahren aus der Sozialbindung fallen?

4. Auf Grundlage der im Jahr 2019 und 2020 geführten Diskussionen wurde mit der DS-211/2020 das Baulandmodell beschlossen. Wie viele städtebauliche Verträge wurden seit diesem Beschluss mit dem Ziel, mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen, geschlossen?

 

 

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