Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anträge an das Stadtparlament. Die Abstimmungsergebnisse finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anträgen.
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B-24/105 Begrenzung der Plakatierung bei politischen Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunal-, Bürgermeister- und Landratswahlen)
Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt, die Anzahl der Plakate der vom Wahlleiter zugelassenen Parteien, Initiativen oder Einzelbewerber bei politischen Wahlen zu begrenzen. Für das Gemeindegebiet werden maximal zwei Großplakate (größer als DIN A0) und bis zu 100 Plakate (bei Doppelplakaten) an maximal 50 öffentlichen Anschlagstellen (Laternenmasten) für den oben beschriebenen Kreis von Personen und Organisationen zugelassen. Die Plakate dürfen nur nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt und deutlich sichtbarer Kennzeichnung aufgehängt werden.