Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anträge an das Stadtparlament. Die Abstimmungsergebnisse finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anträgen. 

Alle Anträge unserer Fraktion


B-23/066 3. Änderung Satzung der Gemeinde Stahnsdorf einschließlich der Ortsteile Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf über die Begrünung von Gebäuden und das Verbot von Schottergärten

Mit einer soliden Mehrheit (16 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) haben wir die Satzung nach beinahe zweijähriger Diskussion endlich beschließen können. Ein großer Erfolg.

Beschlusstext und Begründung:

Die Gemeindevertretung Stahnsdorf beschließt die Satzung über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen.

Schottergärten widersprechen grundlegenden ökologischen Prinzipien und stehen bereits heute im Widerspruch zu gesetzlichen Vorgaben. Schottergärten – ob mit oder ohne Folie bzw. anderen wasserdurchlässigen Materialien – versiegeln den Boden ganz oder teilweise, zerstören die Pflanzenvielfalt, vernichten Lebensräume für Tiere und damit die Artenvielfalt und schaffen Hitzeinseln, die zu einer Erhöhung der Umgebungstemperaturen führen. Im Gegensatz zu begrünten Gärten tragen Schottergärten weder zur Verbesserung der Luftqualität bei, noch spielen sie eine positive Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) § 8 (1) die Versiegelung nicht überbauter Flächen auf bebauten Grundstücken grundsätzlich verbieten. Die Gemeinden sind nach § 87 (1) Nr. 1 ermächtigt, diese Regelung durch örtliche Bauvorschriften wie die vorliegende Satzung weiter zu konkretisieren, insbesondere im Rahmen eines Verbots von Schottergärten.

Neben der gezielten Begrünung unbebauter Flächen können durch Dach- und Fassadenbegrünungen wertvolle ökologische Funktionen an Gebäuden wiederhergestellt und verbessert werden. Grünflächen bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere und fördern die Biodiversität. Sie wirken als natürliche Kühlsysteme, indem sie Schatten spenden, die Verdunstung erhöhen und damit das lokale Mikroklima abkühlen. Sie tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei, indem sie Schadstoffe filtern und Sauerstoff produzieren. Darüber hinaus steigern sie das Wohlbefinden der Menschen.

Der vorliegende Satzungsentwurf orientiert sich an entsprechenden Satzungen, wie sie bundesweit bereits seit einigen Jahren in Kraft sind. Die in der Gemeindevertretersitzung vom 22.02.2022 und in den wiederholten Ausschussberatungen vorgebrachten Einwände, die konstruktiv waren, wurden entsprechend berücksichtigt.