Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anträge an das Stadtparlament. Die Abstimmungsergebnisse finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anträgen.
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B-22/113 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Stahnsdorfer Hof neu"
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1738), beschließt die Gemeindevertretung Stahnsdorf die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Flurstücke 117, 2298 und 2303 der Flur 4, Gemarkung Stahnsdorf. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 31 „Stahnsdorfer Hof neu“ der Gemeinde Stahnsdorf. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung des vorhandenen „Stahnsdorfer Hofs“ schaffen. Aufgrund der ortsbildprägenden Lage soll ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO mit folgenden Zulassungen definiert werden:
- Wohngebäude,
- Geschäfts- und Bürogebäude,
- Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- Anlagen kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Die beiden zuerst genannten Zulassungen sind auf 40 Prozent zu begrenzen. Die GRZ soll maximal 0,4 betragen. Zur Umsetzung des oben genannten Planungsziels hat der B-Plan folgenden Inhalt:
- Festsetzungen zur verkehrlichen Erschließung gemäß § 9 (1) Nr.11 BauGB
- Festsetzungen zu Grünflächen gemäß § 9 (1) Nr.15 BauGB.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 BauGB zu beteiligen, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB.
Abstimmungsergebnis: zurückverwiesen
