Auf dieser Seite dokumentieren wir unsere Anfragen an die Stadtverwaltung. Die Antworten finden Sie, sobald sie vorliegen, unter den Anfragen.
Alle Anfragen unserer Fraktion
A-20/012 Hygienekonzept und Schutzbestimmungen, Betreuungsschlüssel und Personal, Kommunikation
Kindertageseinrichtungen verfügen entsprechend der gesetzlichen Bestimmung §§ 33, 36
Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie der Ergänzung zum Hygieneplan über eigene, auf die COVID‑19-Situation angepasste Hygienepläne, die innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen und über die das Personal, die Erziehungsberechtigten sowie die Kinder in geeigneter Form zu unterrichten sind.
1. Wo sind diese Pläne hinterlegt, über welche Kommunikationskanäle erfolgt/-e die Unterrichtung innerhalb der Stahnsdorfer Einrichtungen und wie wird gewährleistet, dass alle Eltern hierüber Kenntnis erhalten und regelmäßig über Veränderungen informiert werden?
2. Wurden infolge der derzeitigen pandemischen Situation bzw. der angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen Anpassungen an den spezifischen Konzeptionen der Einrichtungen vorgenommen? Wo sind diese – wenn ja – schriftlich hinterlegt, über welche Kommunikationskanäle erfolgt/-e die Unterrichtung der Elternschaft?
3. Wie werden Maßnahmen inhaltlich begründet, die deutlich über die vom MBJS in der Ergänzung zum Hygieneplan formulierten Anforderungen hinausgehen bzw. in keinem erkennbaren Zusammenhang zu diesen stehen? Bitte nehmen Sie insbesondere Stellung zum Verzicht auf das tägliche Zähneputzen (u.a. in der Mäuseburg) sowie die Aussetzung von Elternabenden und Entwicklungsgesprächen!
4. Welche zusätzlichen Anforderungen und Aufgaben erwachsen dem Fachpersonal der Kindertageseinrichtungen infolge der COVID-19-Situation? Die täglichen Corona-Infektionszahlen nehmen derzeit wieder deutlich zu, strengere Maßnahmen sind erneut verhängt worden.
5. Wurden vonseiten der Verwaltung Szenarien entwickelt bzw. Maßnahmen geplant, wie mit erneut steigender Inzidenz umgegangen werden wird? (Falls ja, welche; falls nein, warum wurden derartige Maßnahmen nicht antizipiert?)
6. Wie kann die langfristige Aufrechterhaltung des Betriebs gewährleistet und die Ansteckungsgefahr vor Ort wirksam reduziert werden?
7. Wird hierbei ggf. auch auf Angebote aus der Elternschaft sowie die Expertise der Kita‑Ausschüssen zurückgegriffen (z.B. Anschaffung von Raumentlüftungsanlagen)?
Themenbereich II: Betreuungsschlüssel und Personal
Frühkindliche Bildung setzt bei guter Betreuung an, die nur dann gegeben ist, wenn der Betreuungsschlüssel den Anforderungen der Kinder gerecht wird. Mit den zum 25. Juni 2020 in Kraft getretenen Änderungen sieht das Brandenburger Kindertagesstättengesetz (KitaG) in § 10 (1) eine Reduktion des Betreuungsschlüssels von 1:5 (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres) sowie 1:10 (nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) vor:
8. Welcher Betreuungsschlüssel herrscht derzeit in den Kindertageseinrichtungen Stahnsdorfs für Kinder über drei Jahre (Kinder pro Erzieher*in)? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einrichtungen.)
9. Welcher Betreuungsschlüssel herrscht derzeit in den Kindertageseinrichtungen Stahnsdorfs für Kinder unter drei Jahren (Kinder pro Erzieher*in)? (Bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einrichtungen.)
10. Wie werden kurz- und mittelfristige Personalengpässe abgefedert? (Wie wird die Aufsichtspflicht gewährleistet, wenn nicht genügend Erzieher*innen vor Ort sind?)
11. Welche (innovative) Maßnahmen trifft die Verwaltung, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und neues Personal zu rekrutieren?
12. Welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden getroffen, um die Gesundheit der in den kommunalen Einrichtungen tätigen Erzieher*innen zu gewährleisten und Risiken infolge der gestiegenen Arbeitsbelastung zu reduzieren (coronabedingt u.a.: Regelung zur Kontaktreduktion, Mund-Nasen-Schutz, Lüften etc.; allgemein: vom Arbeitgeber organisierte Grippeschutzimpfung, Maßnahmen zur Burnout-Prävention und Lärmschutzreduktion)?
Themenbereich III: Kommunikation
Während der Pandemie haben Eltern wiederholt Versäumnisse in der Kommunikation zwischen Träger – Kindertageseinrichtungen und Elternschaft beklagt. Wichtige Informationen – etwa über zu treffende Infektionsschutzmaßnahmen, veränderte Routinen, aber auch zu den Erweiterungen des berücksichtigungsfähigen Personenkreises während der Notbetreuung – wurden nicht, nicht rechtzeitig oder in einer alle Eltern erreichenden Form weitergegeben: In der ohnehin angespannten Situation hat das zusätzlich für Verunsicherung gesorgt!
13. Welche Zuständigkeitsregelungen zwischen dem Kita-Träger und den Stahnsdorfer Kindertageseinrichtungen bestehen im Hinblick auf Kommunikation mit der Elternschaft im Allgemeinen und insbesondere in nachfolgenden Punkten: Hygienebestimmungen, Personalangelegenheiten (z.B. Neueinstellungen), Veränderungen in Konzeption und Verfahrensablauf (z.B. Schlafkonzept)?
14. Welche Kommunikationskanäle werden jeweils gewählt?
15. Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um die Kommunikation zu verbessern?
16. Wie kann künftig die regelmäßige Teilnahme von Bevollmächtigten des Trägers an den Sitzungen der Kita-Ausschüsse der Stahnsdorfer Einrichtungen gewährleistet werden?
17. Werden Vertreter*innen der Kita-Fördervereine zu den regelmäßig abgehaltenen Sozialraumkonferenzen eingeladen (Wenn nein, warum nicht)?
