LINKES Angebot - Sozialberatung
nächster Termin Dienstag, der 3.6.2025 von 16-18:00
DIE LINKE Potsdam-Mittelmark bietet denen, die in dem Gestrüpp der Gesetze und Vorschriften, die all denen das Leben schwer macht, die Hilfe durch die Gesellschaft brauchen und eigentlich beanspruchen dürfen, Beratung und Rat und moralische Rückenstärkung an. Am Dienstag, den 3.6.2025 ab 16:00 im Wahlkreisbüro DIE LINKE in Teltow Potsdamer Straße 74
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Was wird aus dem Tag der Befreiung in Kleinmachnow
aus dem Rathaus nur Spärliches zu hören
Dabei gibt es eine gute Tradition: aus Einzelaktionen wurde über die Jahre eine wirklich fraktionsübergreifende Verabredung: Man ging zusammen zuerst zum Obelisk an der „Hohen Kiefer“, zu den Gräbern von 108 Kämpfern der Roten Armee, die fast am Ende ihres langen Weges noch an den wirklich letzten Tagen hier ihr Leben verloren. Dann gemeinsam an den Gedenkstein auf dem „Platz der Opfer des Faschismus“. Gemeinsam erinnerten wir an die, die rechtzeitig gewarnt hatten, die aktiv Widerstand leisteten und dafür mit ihrem Leben bezahlten oder nur Opfer der Herrenmenschenideologie der Faschisten wurden. Die dritte Station war dann immer das Gedenken an den Gräbern der sinnlosen Opfer des letzten Aufgebots auf dem Waldfriedhof.
Wenn nicht vom Rathaus, DIE LINKE bietet an, auch 2025 diesen Weg in dieser Reihenfolge in stillem Gedenken abzuschreiten: beginnend um 15:00 am Obelisk an der "Hohen Kiefer"
Aktuelles aus Kleinmachnow
Die neue Grundsteuer ab 01.01.2025
In einer zweiwöchigen Aktion Anfang Dezember hat die Fraktion der LINKEN in der Gemeindevertretung die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow um die Angabe ihrer bisherigen Grundsteuer B und den im vergangenen Jahr vom Finanzamt zugestellten Bescheid mit der neuen Steuermesszahl gebeten.
An drei Tagen konnten Interessierte an einem Infostand die neue Steuerlast berechnen lassen und feststellen, ob die neue Berechnung zu einer Erhöhung oder eventuell auch zu Reduzierung führen wird. Zusätzlich teilten viele ihre Daten auch per Mail mit. Die Daten wurden vertraulich behandelt und nur Auswertungen zu den einzelnen Straßen bekanntgegeben.
Grund für die sehr arbeitsintensive Initiative war die Vorlage des Kleinmachnower Bürgermeisters für die Gemeindevertretersitzung, den neuen Hebesatz auf 180% festzusetzen. Barbara Schlesinger und Klaus-Jürgen Warnick wollten damit herausfinden ob dieser Wert die Bedingung aller Fraktionen, die Gesamteinnahme der Grundsteuer B nicht zu erhöhen, entsprechen würde. Bisher lag die Steuereinnahme durch die Grundsteuer B in den letzten Jahren konstant bei knapp 2,4 Mio. Euro.
Dies soll sich nach dem erklärten Willen aller Mitglieder der Gemeindevertretung auch ab 2025 nicht ändern.
Die Auswertung der so ermittelten Daten zeigt allerdings, dass sich die Grundsteuer B bei Besitzern von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften im Durchschnitt um 120% erhöht. Ca. drei Viertel müssen zukünftig höhere Grundsteuern zahlen. Dabei gibt es eine große Schwankungsbreite. So erhöht sich die Grundsteuer B in einem Fall im „Stahnsdorfer Damm“ von 211,78 € auf 416, 83 €, das sind 97% mehr und damit der Spitzenwert. Allerdings gab es auch noch einen „Ausreißer“ in dem bei einem unbebauten Grundstück die bisherige Steuer von 67,20 € auf 483,97 € steigt, dies ist eine Steigerung um 720%. Dieser Wert ist aber nicht in die Auswertung mit einbezogen worden. Geringere Werte wurden vor allem bei kleineren Grundstücken, so z.B. am Stolper Weg oder in der Sommerfeldsiedlung ermittelt. Dort gab es auch Absenkungen auf 75% bis 85% der bisherigen Steuerlast.
Deutlich sinkende Grundsteuerausgaben gibt es aber auch für Grundstücke, die gewerblich genutzt werden. Hier hat die neue Berechnungsverordnung, auf deren Grundlage die Finanzämter die neue Steuermesszahl ermittelt haben, dafür gesorgt, dass es zu sinkenden Belastungen kommt.
Vor allem Mieterinnen und Mieter der GeWoG Klm. dürfen sich über deutlich sinkende Grundsteuerzahlungen , die über die Betriebskosten mit abgerechnet werden, freuen. Teilweise halbiert sich nach der neuen Berechnung die Steuer hier in größeren Wohnungsbeständen. Allerdings liegen die Gesamteinnahmen durch den Wohnungsbestand der gemeindeeigenen Wohnungsgesellschaft mit 220.000 € unter einem Zehntel des gesamten Grundsteueraufkommens B.
Die Auswirkung auf den Gesamtdurchschnitt ist deswegen nicht so gravierend.
Ob der am 12.12.2024 beschlossene Hebesatz von 180% tatsächlich die Aufkommensneutralität gewährleistet, werden die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow wohl erst zum Ende 2025 erfahren. Dann wäre eine erneute Anpassung möglich.