20. Januar 2012

Begründung für Parteiübertritt taugt nichts

Steffen Heller zur Begründung des Teltower Stadtverordneten Köhn gegenüber der Presse für den Übertritt von den LINKEN zu den Piraten:
 
„Als Betroffener hat der Stadtverordnete Wolfgang Köhn ein sehr persönliches Interesse an der Problematik der Altanschließer. Dies ist nur allzu verständlich. Als Begründung für seinen Übertritt von den LINKEN zu den Piraten taugt es aber überhaupt nicht.
DIE LINKE kämpfte bereits auf den Oppositionsbänken gegen die Altanschließerbeiträge. An der Linksfraktion würde die Abschaffung der Beiträge auch heute keineswegs scheitern.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 2007 forderte die Gleichbehandlung von Alt- und Neuanschließern, die ihre Leitung vor bzw. nach dem 3. Oktober 1990 erhielten. Es wäre aber möglich gewesen, die Altanschließer durch kürzere Verjährungsfristen von Beiträgen zu befreien. Diesem Vorschlag der LINKEN ist die damalige Regierung von SPD und CDU 2009 aber nicht gefolgt.
Insofern können die Aussagen von Herrn Köhn nur als fadenscheinig und falsch zurückgewiesen werden.“

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